Wer kann sich privat Versichern?

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Grundlagen einer privaten Krankenversicherung


Wer kann in eine private Krankenversicherung eintreten?

Grundsätzlich können Selbstständige, Freiberufler, Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens, Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete und Arbeitnehmer, deren Gehalt im dritten Jahr in folge über der Pflichtversicherungsgrenze von 48.150 € jährlich liegt in eine private Krankenversicherung gehen.

Arbeitnehmer erhalten einen Zuschuss von dem Arbeitgeber für die private Krankenversicherung.

Wer als Arbeitnehmer in einer privaten Krankenversicherung ist, erhält von seinem Arbeitgeber wie bei der Gesetzlichen Krankenversicherung 50% Zuschuss zu den Beiträgen, bis zu dem Höchstsatz der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei ist es unabhängig ob Sie einen günstigen Basisschutz oder einen Exklusivschutz gewählt haben.

Für Beamte ist eine die Wahl einer privaten Krankenversicherung meist die beste Alternative.

Als Beamter, Richter und Abgeordneter sind Sie in der Beihilfe, wo Ihr Dienstherr ein Teil aller Krankheitskosten, meist 50-80% übernimmt. In diesem Fall ist die private Krankenversicherung die bessere Alternative, da der Dienstherr bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung keinen Arbeitnehmeranteil übernimmt.


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