Grundlagen einer privaten Krankenversicherung
Welche Neuregelungen bringt die Gesundheitsreform für gesetzlich und privat Krankenversicherte?
Einführung des Basistarifes ab dem 01.01.2009:
Ab dem 01. Januar. 2009 müssen alle privaten Krankenversicherer einen Basistarif anbieten. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen die privaten dann jeden in diesen Tarif aufnahmen. Die Leistungen des Basistarifs, entsprechen denen der GKV und die Kosten dürfen nicht höher sein als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn eine finanzielle Hilfsbedürftigkeit besteht, muss der Beitrag in dem Basistarif auf die Hälfte reduziert werden.
Ab dem 01.Januar.2009 können alle freiwilligen Versicherten welche die Versicherungspflicht beendet haben, innerhalb von 6 Monaten in einen Basistarif von einem privaten Krankenversicherer Ihrer Wahl wechseln. Jeder der bereits in einer privaten Krankenversicherung ist, kann bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif eines Versicherers seiner Wahl wechseln.
Die Übertragbarkeit der Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung wird verbessert:
Alle privaten Krankenversicherer legen bei jedem Versicherten einen Teil der monatlichen Beiträge als finanzielle Reserve zurück, um die höheren Behandlungskosten im Alter aufzufangen. Diese Mitnahme der Altersrückstellungen wird mit der Gesundheitsreform 2009 verbessert. Wenn ein Versicherter ab dem 01.01.2009 von einem Volltarif in den Basistarif innerhalb des gleichen Unternehmens wechselt, werden die bis dato angesammelten Altersrückstellungen voll in dem neuen Tarif angerechnet. Wer von einem Volltarif in einen Basistarif einer anderen Gesellschaft wechselt, bekommt die Altersrückstellungen im Verhältnis auf den Basistarif umgebucht. Erfolg ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenversicherung, verfallen die Altersrückstellungen weiterhin.
Die gesetzliche Krankenversicherung bekommt den Gesundheitsfond:
Ab dem 01.01.2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenversicherten der gleiche Beitragssatz. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds, ziehen die Krankenversicherer die Beiträge nicht mehr für sich selbst ein, sondern für den staatlich angeordneten Gesundheitsfond. Der Gesundheitsfond verteilt dann die Beiträge wieder an die Krankenversicherer entsprechend ihrer Versichertenstruktur.
Gesetzlich Versicherte sparen durch Selbstbeteiligung, Hausarzttarife und Kostenrückerstattung: Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind dazu verpflichtet, ihren Versicherten ab dem 01.01.2009 vergünstigte Tarife mit Selbstbeteiligung, Hausarzttarif und Kostenrückerstattung anzubieten. Krankenversicherer welche nicht mit den finanziellen Mitteln aus dem Gesundheitsfond auskommen, können jedoch wieder Zusatzbeiträge bei ihren Versicherten erheben. Diese Zusatzbeiträge dürfen nicht höher sein als 1% des beitragspflichtigen Einkommen des Versicherten.







