Alterungsrückstellung in der PKV
Zu den Besonderheiten der privaten Krankenversicherung gehört, dass diese die Höhe der Beiträge individuell ermittelt. Dabei wird nicht, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, pauschal ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens als Krankenkassenbeitrag erhoben, sondern eine Bewertung des Risikopotenzials zugrunde gelegt. Faktoren, die Einfluss auf das Kostenrisiko für die private Krankenversicherung nehmen, sind beispielsweise das Alter und das Geschlecht des Versicherungsnehmers, sein Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragsstellung oder der von ihm gewünschte Umfang an versicherten Leistungen.
Je höher die erwarteten Kosten sind, die der Versicherungsnehmer verursachen wird, desto höher ist auch seine Versicherungsprämie, denn zum Ausgleich des erhöhten Kostenrisikos werden Risikozuschläge erhoben. Neben dem Risikoanteil, durch den die aktuell verursachten Kosten finanziert werden, beinhaltet der Versicherungsbeitrag allerdings noch eine zweite Komponente, nämlich die sogenannten Alterungsrückstellungen.
Hierbei handelt es sich um einen Sparanteil, der verzinslich angelegt wird. Insofern bezahlt ein junger Versicherungsnehmer etwas höhere Beiträge als für die Finanzierung seiner Kosten eigentlich notwendig wären. Hintergrund für die Alterungsrückstellungen ist die Annahme, dass das Krankheitsrisiko steigt, je älter ein Versicherungsnehmer ist. Um zu gewährleisten, dass die Versicherungsbeiträge nicht aufgrund des Alters und der dann höheren Kosten angehoben werden müssen, wird dieses Guthaben in Form der Alterungsrückstellungen angelegt. Können die höheren Kosten im Alter nicht durch die monatlichen Versicherungsbeiträge finanziert werden, wird die entstandene Differenz aus den Alterungsrückstellungen entnommen und damit ausgeglichen.
Bei den Alterungsrückstellungen handelt es sich allerdings nicht um individuell für einen Versicherungsnehmer angespartes Guthaben, sondern vielmehr um das Guthaben, das als gemeinsamer Topf für jeweils eine Risikogruppe angelegt wird. Etwas problematisch gestaltet sich in diesem Zusammenhang ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen, denn die bis dahin angesparten Alterungsrückstellungen können nicht oder nur in begrenztem Umfang mitgenommen werden.
Ist der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt eines Wechsel allerdings schon älter, fällt auch seine Versicherungsprämie höher aus, denn es verbleibt weniger Zeit, um das Guthaben anzusparen. Entscheidet sich ein Versicherungsnehmer, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, für den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, werden seine Beiträge in gleicher Weise berechnet wie bei einer Vollversicherung. Von Bedeutung sind also auch hier Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand sowie Versicherungsumfang und das daraus resultierende Kostenrisiko.
Dennoch ist eine private Zusatzkrankenversicherung eine empfehlenswerte Lösung, um die Leistungen abzusichern, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur in geringem Umfang bezuschusst werden.
Je höher die erwarteten Kosten sind, die der Versicherungsnehmer verursachen wird, desto höher ist auch seine Versicherungsprämie, denn zum Ausgleich des erhöhten Kostenrisikos werden Risikozuschläge erhoben. Neben dem Risikoanteil, durch den die aktuell verursachten Kosten finanziert werden, beinhaltet der Versicherungsbeitrag allerdings noch eine zweite Komponente, nämlich die sogenannten Alterungsrückstellungen.
Hierbei handelt es sich um einen Sparanteil, der verzinslich angelegt wird. Insofern bezahlt ein junger Versicherungsnehmer etwas höhere Beiträge als für die Finanzierung seiner Kosten eigentlich notwendig wären. Hintergrund für die Alterungsrückstellungen ist die Annahme, dass das Krankheitsrisiko steigt, je älter ein Versicherungsnehmer ist. Um zu gewährleisten, dass die Versicherungsbeiträge nicht aufgrund des Alters und der dann höheren Kosten angehoben werden müssen, wird dieses Guthaben in Form der Alterungsrückstellungen angelegt. Können die höheren Kosten im Alter nicht durch die monatlichen Versicherungsbeiträge finanziert werden, wird die entstandene Differenz aus den Alterungsrückstellungen entnommen und damit ausgeglichen.
Bei den Alterungsrückstellungen handelt es sich allerdings nicht um individuell für einen Versicherungsnehmer angespartes Guthaben, sondern vielmehr um das Guthaben, das als gemeinsamer Topf für jeweils eine Risikogruppe angelegt wird. Etwas problematisch gestaltet sich in diesem Zusammenhang ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen, denn die bis dahin angesparten Alterungsrückstellungen können nicht oder nur in begrenztem Umfang mitgenommen werden.
Ist der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt eines Wechsel allerdings schon älter, fällt auch seine Versicherungsprämie höher aus, denn es verbleibt weniger Zeit, um das Guthaben anzusparen. Entscheidet sich ein Versicherungsnehmer, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, für den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, werden seine Beiträge in gleicher Weise berechnet wie bei einer Vollversicherung. Von Bedeutung sind also auch hier Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand sowie Versicherungsumfang und das daraus resultierende Kostenrisiko.
Dennoch ist eine private Zusatzkrankenversicherung eine empfehlenswerte Lösung, um die Leistungen abzusichern, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur in geringem Umfang bezuschusst werden.
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